Machen Sie mit bei der Bürgerstiftung Henstedt-Ulzburg
Die Bürgerstiftung Henstedt-Ulzburg ist eine Mitmach-Stiftung. Wir führen Menschen zusammen, die sich engagieren und die Gesellschaft mitgestalten wollen – hier bei uns in der Gemeinde.
Ob mit Geld, Zeit oder Ideen – Sie können sich nach Ihren Interessen und Möglichkeiten einbringen. Wie Sie mitmachen können, möchten wir Ihnen hier vorstellen. Wir freuen uns darauf, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen!
Gute Gründe fürs Mitmachen
- Bürgerstiftungen engagieren sich lokal.
Dort, wo Menschen leben und arbeiten, für gemeinnützige Anliegen in einer Gemeinde, Stadt oder Region. - Bürgerstiftungen kennen sich aus.
Durch ihren breiten Stiftungszweck engagieren sie sich für viele gemeinnützige Anliegen und kennen die Themen und Akteure, die vor Ort etwas bewegen. Mit zivilgesellschaftlichem Eigenkapital und ehrenamtlicher Tatkraft gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen schnell und unbürokratisch an. - Bürgerstiftungen schaffen Bleibendes.
Sie bauen langfristig einen Kapitalstock auf, um aus den Erträgen und Spenden ihr Umfeld zu stärken. Wer möchte, kann eine eigene Stiftung unter dem Dach einer Bürgerstiftung verwirklichen. Da das Stiftungskapital auf ewig angelegt ist, dienen Bürgerstiftungen auch künftigen Generationen. - Bürgerstiftungen bündeln Kräfte.
Jede und jeder kann mitmachen – Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Banken. Durch das gemeinsame Dach sind auch kleinere Förderbeiträge oder begrenzte Engagements wirkungsvoll. Verwaltungsaufwand und -kosten bleiben durch das ehrenamtliche Engagement gering. - Bürgerstiftungen sind unabhängige Stiftungen von Bürgern für Bürger.
Ein Aufsichtsgremium überwacht ihre Arbeit. Zusätzlich prüfen Finanzamt und Stiftungsaufsicht die Mittelverwendung und die Einhaltung der formellen Anforderungen. - Bürgerstiftungen beraten potentielle Spender und Stifter
und bieten verschiedene Engagementmöglichkeiten aus einer Hand: Vom ehrenamtlichen Engagement über Spenden und Zustiftungen bis zur eigenen Stiftung.
Wie Sie mitmachen können
- Persönliches Engagement:
Engagieren Sie sich ehrenamtlich im Vorstand, Stiftungsrat, in den Arbeitskreisen oder Projekten der Bürgerstiftung. - Spenden:
Spenden Sie einmalig für ein konkretes Projekt oder unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag oder durch eine spezielle Patenschaft. - Anlass-Spenden:
Besondere Ereignisse können Anlass für Ihr gemeinnütziges Engagement werden. Bitten Sie anlässlich eines runden Geburtstages oder eines Firmenjubiläums anstelle von Geschenken um eine Spende für die Bürgerstiftung. Ihre Anlass-Spende kann der Arbeit der Bürgerstiftung [NAME] insgesamt oder einem speziellen Projekt zugutekommen. - Stiften:
Helfen Sie der Bürgerstiftung durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen, nachhaltig Gutes zu tun. Das Vermögen bleibt ewig bestehen, nur die Erträge werden für die Förderung von Bildung, Kultur, Jugend, Umweltschutz usw. verwendet. - Letztwillige Zuwendung:
Indem Sie die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit-) Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, können Sie sicherstellen, dass die Ihnen am Herzen liegenden gemeinnützigen Zwecke dauerhaft in Ihrem Sinne verfolgt werden. - Botschafter sein:
Erzählen Sie Ihren Freunden, Bekannten und Kollegen von der Bürgerstiftung.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Engagement!

Stiften und Spenden wird belohnt
Der Fiskus fördert das Stiften, Spenden und das ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl. Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung Henstedt-Ulzburg sind steuerlich absetzbar:
- Spenden an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.
- Eine Zustiftung in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro.
- Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG).



